Hallo Leute,
wurde heute von einem freundlichen Provida Mopedfahrer gefilmt und werde wohl meinen Lappen eine Weile abgeben müssen.:(
Früher konnte man sich das aussuchen, wann man den Schein abgibt.
Ist das heute auch noch so? Wer kennt sich da aus?
So ein Sch......
Uli
Wer kennt sich da aus ??
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Brandis -
29. Mai 2010 um 16:28
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wieviel war es denn?
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Weiss ich nicht so genau, wird noch per Computer berechnet.
Ca. 160, evtl. auch mehr. -
Weiss ich nicht so genau, wird noch per Computer berechnet.
Ca. 160, evtl. auch mehr.und wo, Ausserorts, Baustelle, ich hoffe aber nicht innerorts
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41 - 50 km/h innerorts 200 4 1
41 - 50 km/h außerorts 160 3 1
51 - 60 km/h innerorts 280 4 2
51 - 60 km/h außerorts 240 4 1
61 - 70 km/h innerorts 480 4 3
61 - 70 km/h außerorts 440 4 2
über 70 km/h innerorts 680 4 3
über 70 km/h außerorts 600 4 3Geldstrafe/Punkte/FAhrverbot in Monaten
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unseres Wissens kanns Du Dir das aussuchen, wann Du den Lappen abgeben kannst.
Machs im Winter..., Du brauchst Ihn ja übers Jahr fürs Geschäft
Jetzt wisst ihr warum wir ne "gemütliche" Touring fahren!
Holger
PS: Tut uns uns leid, ist trotzdem nen Scheiß
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Beim ersten Verstoß kannst du dir den Zeitraum aussuchen.
Zitat:".......... Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskräftigkeit abgeben".
Beim 2. Vergehen gibt es diese Möglichkeit nicht mehr..
Wie ist es passiert? Wenn auf kurvigen Strassen gemessen wurde, kann man das Ganze unter Umständen anzweifeln. Gab erst vor kurzem mehrere Berichte in Motorradzeitungen zu diesem Thema.
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Hallo Leute,
wurde heute von einem freundlichen Provida Mopedfahrer gefilmt und werde wohl meinen Lappen eine Weile abgeben müssen.:(
Früher konnte man sich das aussuchen, wann man den Schein abgibt.
Ist das heute auch noch so? Wer kennt sich da aus?
So ein Sch......
UliGib mal bei Google " Provida Messfehler " ein. Habe erst vor kurzem gelesen das die Messungen von Provida Motorradpolizisten ziemlich ungenau sein sollen, und man notfalls dagegen angehen kann.
Aber wie geschrieben " nur gelesen " , obs stimmt, keine Ahnung.
Viel GlückGruß Ivan
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Hi Brandis,
da hast Du aber in die Sch..... gegriffen.
Hatte das Problem auch schon einige Male.
Wie bereits gepostet, hast Du die begrenzte Wahlfreiheit innerhalb der angegebenen Frist. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid/Strafbescheid Widerspruch einlegen und den, falls Du nicht an einen erfolg glaubst, oder Dir das Wetter dann, z.B. im Winter, besser zum abgeben passt, natürlich wieder zurückziehen. Wars das erstemal, kann Dein Anwalt vielleicht mit dem Richter, bei dem der Widerspruch sonst verhandelt würde, einen Deal machen, z.B. nur die Fahrerlaubnis fürs Bike abgeben und dafür eine höhere Geldstrafe. Ging bei mir auch, habe vom Frühjahr das ganze bis in den Spätherbst gezogen und dann Rückzug, vier Wochen keinen Bikelappen (im Januar!) und doppelte Summe.
Die Widerspruchsgeschichte kannst Du aber immer durchziehen, um den Abgabetermin in besser passende Zeiträume zu verlegen, oder um tatsächlich was zu bewegen bei Gericht. Lohnt sich, wie ich finde immer, zumal dann wenn Du Rechtsschutz hast. (Kann ich Dir als Makler verschaffen, aber natürlich nicht rückwirkend. [Frei nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber!])
Hatte meine bikelappenlose Zeit (die so eigentlich gar nicht vorgesehen ist, aber der Richter kann das wenn er will, und der Staatsanwalt keinen Widerspruch einlegt) und die total lappenlose Zeit immer in die Wintermonate bzw. Sommerferienzeit gelegt, und bin dann im Ausland im Urlaub mit dem internationalen Führerschein gefahren.Good luck für Dich in der Angelegenheit.
Grußhand
Doc -
ganz entscheidend ist, ob die Messung in Schräglage oder geradeaus durchgeführt wurde. In Schräglage hast Du Chancen:
http://www.motorradfrage.net/frage/muessen-…eruestet-werdenAnsonsten gilt wie schon erwähnt eine gewisse Zeitspanne ab rechtskräftigem Urteilsdatum (glaube 4 oder 6 Monate), innerhalb der eine Monat "Lappenlosigkeit" abgesessen werden muss:rolleyes:
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Hast Du Dein Vergehen schon zugegeben oder hast Du noch keine Angaben zur Sache gemacht?
Wenn Du das Vergehen zugegeben hast (Schuldanerkenntnis) ist es fast rum.
Wenn Du noch keine Angaben zu Sache gemacht hast, kannst Du moch mit Rechtsanwalt tricksen.
Holger
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Doc,
"lappenlose" Zeit bedeutet aber auch, dass man die Fahrerlaubnis für alle Fahrzeuge, nicht nur für das Motorrad, verliert. Insofern ist es natürlich relativ, in welchen Zeitraum man den Fürerscheinentzug legt. Für die meisten ist das Motorrad ja nur Hobby und das Auto wird aus wichtigeren Gründen gebraucht. Und mit dem Internationalen Führerschein verhält es sich doch so, dass der auch nur dann gilt, wenn die eigentliche Fahrerlaubnis auch gilt, oder liege ich da falsch?
Gruß, Georg -
Meines Wissens muss im eigenen Land der normale Führerschein mitgeführt werden. Im Ausland (zumindest in der Schweiz) reicht der Internationale.
Uli lass dich nich vögeln... -
Hi Brandis!
Lappenlose Zeit kann, wie ich schrieb, beim ersten Mal auch nur den Lappen fürs Bike bedeuten. Obwohl fahrverbot laut Gesetz Fahrverbot gleich welcher Klasse bedeutet, kann der Richter, das Gericht, und hat er ja auch bei mir, und nicht nur bei mir, das Verbot auch auf eine bestimmte Klasse beschränken. Von Deiner zuständigen Verwaltungsbehörde, wo der Schein dann hinterlegt werden muß, erhälst Du dann ein Papier (ehrlich!) in dem steht, dass Du vorübergehend damit unterwegs bist, mit der und der Klasse, wegen der kurzzeitigen Hinterlegung des Fahrerlaubnisnachweises dortselbst.
Internationaler Schein gilt nur im Ausland, dort aber auch alleinig, d.h. Du mußt nicht den nationalen auch noch mitführen. Im jeweiligen ausstellenden Inland zählt er garnichts!Als Resultat war ich tatsächlich bei allen Fahrverboten gerade mal knapp zwei mal zwei Wochen in D ohne Fahrerlaubnis fürs Auto (legte ich auf die Urlaubszeit) und im Winter vier Wochen ohne Moppedschein, was sich auch noch gerade so verkraften ließ, da ich eine Woche davon in Nordfrankreich unterwegs war (Internationaler) um dort das Endurorennen von LeTouquet in unserem Häuschen zu geniessen. Wir wohnen hier 300 Meter von der deutsch-luxemburgischen Grenze weg und ich war mit den Fahrzeugen halt schnell in L. Falls jemand fragt: natürlich geschoben bis zur Grenze und erst dann mit Motorkraft gefahren. Immer schön legal!
Grußhand
Doc -
Hallo,
erstmal danke für die Tips.
War auf meiner Hausstrecke, ausserhalb geschl. Ortschaft, keine Baustelle. Gemessen wurde in Schräglage und auf einer Geraden.
Angaben zur Sache habe ich keine gemacht.
Jetzt warte ich mal das Schreiben vom LA ab, mal sehen was kommt.
Gruss
Uli -
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