Kennzeichenhalter seitlich, wo habt Ihr den Reflektor angbracht.
Mein DEKRA Mann sagt, der Reflektor muß zentral angebracht sein, also mittig vom Fahrzeug.
Die haben das erst kürzlich in einer Schulung besprochen.
Hans
20 Jahre Rocket Forum – der Film zum Forumsjubiläum
Herzlich Willkommen im Triumph Rocket III Forum https://www.board.rocket3.org/.
Die gekennzeichneten Bereiche sind öffentlich zugänglich. Für die internen Bereiche unseres Forums ist eine Anmeldung nach erfolgter Registrierung erforderlich. Informationen über das Forum und Hilfe zur Registrierung gibt es im Gästebereich und auf der Frontpage. |
Kennzeichenhalter seitlich, wo habt Ihr den Reflektor angbracht.
Mein DEKRA Mann sagt, der Reflektor muß zentral angebracht sein, also mittig vom Fahrzeug.
Die haben das erst kürzlich in einer Schulung besprochen.
Hans
Kennzeichenhalter seitlich, wo habt Ihr den Reflektor angbracht.
Mein DEKRA Mann sagt, der Reflektor muß zentral angebracht sein, also mittig vom Fahrzeug.
Die haben das erst kürzlich in einer Schulung besprochen.
Hans
Ist auch in AT so.
Am seitlichen Kennzeichenhalter unter dem Kennzeichen. Bisher ohne Beanstandung.
In der Tat muss der Rückstrahler mittig zur Motorradachse angebracht werden.
Aber besser seitlich am Kennzeichen als gar keiner.... 😁
In der Tat muss der Rückstrahler mittig zur Motorradachse angebracht werden.
Aber besser seitlich am Kennzeichen als gar keiner.... 😁
Da lässt sich das Amtsblatt der Europäischen Union aber entspannter auslesen - die definieren nicht "mittig".
Punkt 6.8 sagt lediglich:
- min. 250 mm, max 900 mm über Grund
- bei Einzelreflektor je 30° horizontal nach links und rechts reflektierend (und damit auch sichtbar)
- dito 15° vertikal
Und das war's dann schon... interessanterweise steht da nix von einer E-Nummer, die immer gefordert wird...
Mittig ergibt sich aus dem Erscheinungsbild, nach welchem Kfz auch bei Nacht erkannt werden müssen, auch genannt Signalbild. Dieses muss immer symmetrisch sein.
Thema E Nummer.... Schau Mal in die Anhänge deiner zitieren Verordnung...
Jogis Maschine ist im November so durch die HU gekommen. HU mit Inspektion beim Händler.
Ist ein Ausschnitt von Jogis Foto.
Ich kann mir vorstellen, wenn Du die Maschine von schräg hinten rechts betrachtest, wirst Du wahrscheinlich immernoch das Kennzeichen mit Rückstrahler sehen können. Das sollte doch reichen für ein einspuriges Kfz. Der seitliche Kennzeichenhalter ist soweit zurückgesetzt, das man sicher noch von der erwähnten seitlichen Schrägbetrachtung diesen Strahler sieht 🧐meine Meinung 😉
So wie auf dem Bild sieht es top aus. Das wird kein vernüftiger Mensch bemängeln.
Ich habe zwei Rückstrahler, rechts und links an den Satteltaschen. Bin so auch durch den TÜV gekommen.
Es ist schon traurig das man mit so einem Schwachsinn seine Zeit vergeuden muss.
Thema E Nummer.... Schau Mal in die Anhänge deiner zitieren Verordnung...
Ah, die zweite Seite hatte ich überblättert - 9.16 hintere Rückstrahler, nichtdreieckig (geiles Wort, doppelplusgut...)
Dank Dir!
der Kennzeichenhalter muss eingetragen werden, dies habe ich getan und da gab es mit dem Reflektor keine Probleme.
Der Prüfer meinte Anfangs, dass der seitliche Halter so nicht abgenommen wird, weil seiner Meinung nach die Hinterrad-Abdeckung nicht mehr ausreichend wäre!
Der Hansel wollte mich echt nach Hause schicken, ich habe ihm dann die Unterlagen von Wunderkind unter die Nase gehalten womit er dann in sein Büro abgedampft ist. Nach geschlagenen 30 Minuten ist er ziemlich kleinlaut wieder zurück und hat alles Eingetragen.
So geschehen hinter den Zwergen bei den Sieben Bergen.