Habe gesehen das SCS auch schon für die Rocket 3 die Auspuffanlage anbietet....wäre ja eventuell interessant da die orginale Auspuffanlage meines Erachtens gelungen erscheint....jemand Erfahrungen?
Sound controll system
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- R3_2500ccm-GT
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rottweiler -
24. Januar 2022 um 13:46
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...wäre ja eventuell interessant da die orginale Auspuffanlage meines Erachtens gelungen erscheint...
Hilf misch ma:
- einerseits ist es interessant
- andererseits erscheint die originale Auspuffanlage gelungen
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Auf alle Fälle illegal...
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Meinte natürlich optisch gelungen...Soundtechnisch verbesserungswürdig...ich hoffe ich habe geholfen..
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Ich habe mir mal ein paar Sound-Files von dem T-300 Soundmodul angehört. Für meinen Geschmack wäre das nichts.
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Meinte natürlich optisch gelungen...Soundtechnisch verbesserungswürdig...ich hoffe ich habe geholfen..
Ah, ok - jetzt habe auch ich es verstanden.
Und ob man es braucht, mag jeder selber entscheiden - da sei rottweiler für den Hinweis gedankt.
Ich sehe bei meiner mit 102 dB eingetragen jetzt nicht so den Druck...
Nebenbei ist das eh ein extrem subjektives Geläuf. Ich fahre zwengs Winter in der letzten Zeit nur MT-01, die kommt mir gar nicht so laut vor, wenn ich sie fahre... aber so hinterherfahrtechnisch muss da schon was geboten sein... ist halt wie gesagt subjektiv...
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Das Geschäftsmodell, Auspuffanlagen gewerblich zu verändern, hat sich wohl erledigt: Im Juli 2021 ist eine Neuregelung des §19(2) der StVZO in Kraft getreten. Der sagt: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“ Pro Fall sind bei Verstoß 800€ (Hersteller, Importeur) oder 400€ (Gewerbetreibende) fällig.
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Das betrifft natürlich nur solche Änderungen, die zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung führen. Es gibt ja auch noch solche, die eine Zulassung besitzen. Im Zweifel erhöht sich der Preis für die illegalen Anlagen halt um € 800 resp. €400....
Gruß, Georg
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Das Geschäftsmodell, Auspuffanlagen gewerblich zu verändern, hat sich wohl erledigt: Im Juli 2021 ist eine Neuregelung des §19(2) der StVZO in Kraft getreten. Der sagt: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“ Pro Fall sind bei Verstoß 800€ (Hersteller, Importeur) oder 400€ (Gewerbetreibende) fällig.
Trifft hier nicht zu. Der 19(2) besagt:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Fahrzeughersteller, Importeure oder Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die nach Satz 2 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.Du hast oben das "nach Satz 2" weggelassen - und wie bei dem Umbau eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, musst Du mir schon erklären...
Resümee: klar, ist auf der Straße nicht erlaubt - aber gemacht werden darf es natürlich immer noch...
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Wie funktioniert so ein System überhaupt? Wie wird denn der Sound erzeugt?
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Wenn zuviel Krach aus der Tüte kommt bleibt die Karre stehen. Finde ich z. B. in Ordnung. War mal ein Slogan: "Loud is out!" DB-Eater ausbauen weil das ja so geil klingt habe ich zuletzt vor ... äh ... OK mit 15 gemacht. Ist was für Jugendliche nicht Erwachsene.
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Hallo Volker,
Lies mal bei denen in den FAQ
FAQ - Sound-Control-SystemsSchicke uns einfach eine E-Mail mit einem Bild deiner Auspuffendschalldämpfer (Sicht auf das Auspuffende wie die Bilder im Shop) und dem Gesamtdurchmesser deswww.sound-control-systems.deDort wird von einem verstellbaren DB-Eater gesprochen.
Wenn ich mich recht entsinne ist das eine manuelle Verstellung mit einem speziellen Werkzeug.
Und auch ganz klar ihr Hinweis:
HINWEIS
Das Produkt T-300 ist im Bereich der StVZO nicht zugelassen (ohne ABE/Gutachten). Einzelabnahme bis Bj. 2017 möglich.
Hier der Link für die Rocket 3
Rocket 3 R & GT verstellbarer Auspuffsound "T-300" für Originalauspuff - Sound-Control-SystemsInteresse am Umbau??? Einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Der angegebene Preis bezieht sich auf den Umbau vom Originalschalldämpfer auf verstellbarenwww.sound-control-systems.deNachtrag:
Wenn du Google nach "motorrad auspuff urkundenfälschung" suchen lässt
motorrad auspuff urkundenfälschung - Google Suche
wirst du soetwas wie von der DEKRA finden.
Achtung!
Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat.
Ich würde mich jetzt nicht an "aufgebohrt" stoßen sondern verändert nehmen.
Verändert in dem Sinn das sie nicht mehr mit der zugelassenen Anlage übereinstimmt weil z.B. lauter geworden.
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War mal ein Slogan: "Loud is out!" DB-Eater ausbauen weil das ja so geil klingt habe ich zuletzt vor ... äh ... OK mit 15 gemacht. Ist was für Jugendliche nicht Erwachsene.
ich hab das noch vor 3 Jahren gemacht und mich gefühlt wie 15......war klasse, ;-)
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Mich hat eigentlich interessiert, wie die das machen. Immerhin muss da ja was verstellbar sein, ähnlich einen Klappenauspuff, wenn man laut oder leider stellen kann. Die behaupten ja, dass der Klang auch leise besser ist.
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Dort wird von einem verstellbaren DB-Eater gesprochen.
Wenn ich mich recht entsinne ist das eine manuelle Verstellung mit einem speziellen Werkzeug.Mehr ist dort nicht zu finden. Johann hat so was an seiner Ur-Rocket verbaut.
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